Rechtssichere Umsetzung derEU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz entwaldungsfrei sind. Nach aktuellem Stand wird die Verordnung ab Ende 2025 für größere und mittlere Unternehmen und ab Mitte 2026 für kleinere Unternehmen wirksam. Die vorgesehenen Pflichten umfassen die Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen, Risikobewertungen und detaillierte Sorgfaltserklärungen. Verstöße könnten zum Teil hohe Bußgelder und Handelsbeschränkungen nach sich ziehen.

Wir helfen Ihnen, die EUDR effizient und rechtssicher umzusetzen – mit individuellen Risikoanalysen, praxisnahen Software-Lösungen und anwaltlichem Know-how. Von der Due-Diligence-Erklärung bis zur Berichterstattung stehen Ihnen unsere Compliance-Experten zur Seite.

So können wir Sieunterstützen

Analyse inkl. Handlungsempfehlungen

Wir nehmen eine Betroffenheits- und anschließend eine Risikoanalyse vor. Dabei entwickeln wir individuelle Handlungsempfehlungen und prüfen, ob Sie auf bestehende Sorgfalts- und Risikomanagement-Prozesse aufsetzen können.

Beratung & Umsetzung von Folgemaßnahmen

Mit anwaltlichem Knowhow und praxisorientierten Software-Lösungen​ unterstützen wir Sie dabei, alle Anforderungen umzusetzen und stehen z.B. bei der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und NGOs zur Seite.

Unterstützung bei den Berichtspflichten

Bei den umfangreichen Berichtspflichten gegenüber der EU-Kommission und der Öffentlichkeit können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Insbesondere die aufwendige Due Diligence Erklärung erstellen wir Ihnen schnell, sicher und rechtskoform.

Wirksamkeitsprüfung der getroffenen Maßnahmen

Um Ihre Maßnahmen immer aktuell zu halten und sicherzustellen, dass allen Anforderungen entsprochen wird, bieten wir Ihnen regelmäßige Überprüfungen der getroffenen Maßnahmen und unterstützen Sie bei etwaig notwendigen Anpassungen.

Worum geht es bei derEU-Entwaldungsverordnung (EUDR)?

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) zielt darauf ab, die durch den Konsum in der EU verursachte globale Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Sie ist Teil der EU-Strategie zur Reduzierung ihres ökologischen Fußabdrucks und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen (Pariser Abkommen, UN-Nachhaltigkeitsziele).

Nach dem derzeitigen Zeitplan sollen umfassende Compliance-Pflichten ab dem 4. Quartal 2025 (für größere Unternehmen) bzw. ab dem 2. Quartal 2026 (für KMU) gelten. Unternehmen müssen dann nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.

Kernanforderungen sind Sorgfaltspflichten, darunter die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe mittels Geolokalisierung aller relevanten Anbauflächen sowie detaillierte Sorgfaltserklärungen. Unternehmen müssen Informationen zu Erzeugnissen, Herstellungszeitpunkt und Risikobewertungen des Erzeugerlandes bereitstellen. Die Einhaltung erfordert interne Prozessanpassungen.

Mögliche Sanktionen (nach derzeitiger Entwurfsfassung) umfassen:

  • Zwangs- und Bußgelder (zum Beispiel bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes)
  • (Vorübergehendes) Verbot, bestimmte Rohstoffe oder Erzeugnisse in Verkehr zu bringen
  • (Vorübergehender) Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren
  • Erstattung behördlicher Aufwandskosten“

Welche Pflichten habenUnternehmen?

Unternehmen werden voraussichtlich verpflichtet sein, umfangreiche Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dabei sollen sie aktiv nachweisen müssen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Da sich Einzelheiten noch ändern können, sind diese Pflichten als Zielbild zu verstehen.

Im Gegensatz zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Transparenz entlang der Lieferkette fordert, verlangt die EUDR eine strenge Konformitätsgarantie, die über eine bloße Bemühenspflicht hinausgeht. Unternehmen müssen aktiv nachweisen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Die zentralen Pflichten umfassen:

Sie interessieren sich für einunverbindliches Angebot?

Wir helfen Ihnen, die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung sicher und effizient zu erfüllen. Durch gezielte Risikoanalysen, praxisnahe Lösungen und fundiertes anwaltliches Know-how sorgen wir für eine rechtssichere Umsetzung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Due-Diligence-Erklärung, der Zusammenarbeit mit Behörden und den Berichtspflichten gegenüber der EU.

Damit Ihre Compliance stets aktuell bleibt, bieten wir regelmäßige Überprüfungen und notwendige Anpassungen. Lassen Sie uns gemeinsam eine nachhaltige und zukunftssichere Strategie entwickeln – kontaktieren Sie uns jetzt!

Ihr persönlicher Kontakt

Dr. Arnt Glienke, LL.M., CCPRechtsanwalt, Geschäftsleiter Legal & Consulting